Als „Zwangsversteigerungsmakler“ im weiteren Sinne ergänzt freytag & meier die Beratungs– und Vertretungsleistung von Rechtsanwälten in Zwangsversteigerungsverfahren um innovative Maklerleistungen für:
Schuldner in Zwangsversteigerungsverfahren im Wege der Zwangsvollstreckung sowie
Antragsteller und Antragsgegner in Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Unsere Leistungen
Zur Abwendung der Zwangsvollstreckungsversteigerung vermitteln wir unsere Partnerinvestoren, die:
die betreibenden Gläubiger befriedigen bzw. deren Forderungen erwerben und - als neue Verfahrensherren - die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bewilligen bzw. den Zwangsversteigerungsantrag zurücknehmen oder
das Zwangsversteigerungsobjekt erwerben und an die bisherigen Eigentümer zurückvermieten bzw. nach einer gewissen Zeit an diese zurückverkaufen (Sell And Rent Back bzw. Sell And Buy Back).
Wenn die Zwangsversteigerung nicht abgewendet werden kann oder soll - insbesondere die Teilungsversteigerung -, steigern wir mit unseren Partnermaklern den Zwangsversteigerungserlös und damit das wirtschaftliche Ergebnis der Zwangsversteigerung durch:
Vermarktung des Zwangsversteigerungsobjektes und des Zwangsversteigerungstermins in gängigen Immobilienportalen und in unseren Netzwerken,
Annahme von Interessentenanfragen, Aufklärung über das Verfahren und Anpreisung des Erwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin,
Durchführung von Ortsbesichtigungen (außen wie ggf. innen) mit Interessenten,
Vorbereitung der Interessenten auf den Zwangsversteigerungstermin (insbesondere hinsichtlich Sicherheitsleistung, Identitäts- und Vertretungsnachweis) und
Begleitung der Interessenten im Zwangsversteigerungstermin sowie Animierung zur Abgabe von Geboten.
"Jeder Euro des festgesetzten Verkehrswerts, der in der Zwangsversteigerung nicht erlöst wird, bedeutet für uns Verschleuderung des Zwangsversteigerungsobjektes und unwiederbringliche Vernichtung des oftmals einzigen Vermögenswertes der Betroffenen. Beides gilt es, durch proaktive und selbstbewusste Vermarktung zu verhindern."
Besuchen Sie uns am 06. und 07. Juni 2024 auf der AdvoTec des Deutschen Anwaltstages in der Stadthalle Bielefeld. Unseren Stand J finden Sie im Startup–Bereich der Ausstellungshalle. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!
Werden Sie Partneranwalt
Werden Sie Partneranwalt von freytag & meier, empfehlen uns Ihren Mandanten und profitieren:
Verbesserung der Mandantenzufriedenheit durch effektive Leistungen nicht-rechtlicher Art von freytag & meier.
Entlastung
Entlastung der Kanzlei und des Anwalts insbesondere bei der Bearbeitung von Anfragen von Kauf- oder Bietinteressenten vor und im Zwangsversteigerungstermin
Fokus
Konzentration auf die Kernkompetenzen der anwaltlichen Beratung und Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren.
Mandantengewinnung
Kostenlose Vermittlung von Mandanten, die noch nicht rechtlich betreut werden, durch freytag & meier.
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